

Vergesst Hopfen und Malz – es gibt auch ein Reinheitsgebot für Schokolade
Vergesst Hopfen und Malz – es gibt ...

Auf den ersten Blick liest es sich lustig: Es gibt ein Reinheitsgebot für Schokolade? Da denkt man gleich an Gerste, Hopfen und Wasser; an ein sprudelndes, gold-gelbes Getränk das schon seit Jahrhunderten Tradition hat: Bier!
Früher war es ein Grundnahrungsmittel, heute trinken die Deutschen immerhin noch mehr als 100 Liter Bier im Jahr. Und damit das immer nach gleichen Standards hergestellt wird, wurde schon im sechzehnten Jahrhundert ein Reinheitsgebot dafür festgelegt. Der Passus der bayrischen Landordnung besagte, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden sollte. Das sicherte zum einen die Qualität, zum anderen aber auch den Geschmack. Denn oftmals wurden von den Brauern andere Zutaten hinzugegeben, die die Produktion billiger und das Bier minderwertiger machten.
Heutzutage gibt es viele weitere Regeln, die Brauereien zu beachten haben. Sie sind im „Vorläufigen Biergesetz“ von 1993 festgelegt. Das Wort Reinheitsgebot hört sich aber so gut an, dass es immer noch gerne eingesetzt wird.
Und was besagt das Reinheitsgebot für Schokolade?